Sie produzieren Mischfuttermittel und wollen auch Donau Soja oder Europe Soya Futtermittel produzieren?
Das für die Futtermittelproduktion eingesetzte Soja muss von Donau Soja bzw. Europe Soya zertifizierten Betrieben (Händlern, Lagerstellen, Ölmühlen oder Toastern) stammen.
Als Mischfutterwerk gilt jeder Betrieb, der Mischfuttermittel herstellt und dafür bereits vorverarbeitetes Soja (z.B. getoastete Bohnen oder Soja Extraktionsschrot) einsetzt.
Wenn Sie selbst rohe Sojabohnen verarbeiten (z. B. toasten) und für die Mischfuttermittelproduktion einsetzten, gilt Ihr Betrieb zusätzlich auch als Donau Soja bzw. Europe Soya Erstverarbeiter.
Allgemeine Anforderungen:
Direkt beauftragte Kontrolle / Zertifizierung
Vertrag mit der Donau Soja Organisation
Mitgliedschaft im Verein Donau Soja (Beitrittserklärung)
Dokumentation von allen zugekauften Waren; bei kritischen Rohstoffen Vorliegen von „Hard IP“ Unterlagen
Betreiben eines betriebsinternen QM-Systems zur Vermeidung von GVO-Verunreinigungen
Umfangreiche betriebliche Aufzeichnungen
Räumliche oder zeitliche Trennung zwischen GVO und ohne Gentechnik Ware
PCR-Probenplan im Warenausgang und PCR-Stichprobenplan für den Wareneingang
Zusätzliche Zertifizierung nach einem der folgenden QS-Systeme: AMA Pastus+, QS, GMP+, FEMAS, SFPS, QSGF, UFAS, EFISC, FCA oder anderes äquivalentes Programm
Kennzeichnung von Donau Soja oder Europe Soya Sojaprodukten oder von Mischfutter mit dem „Donau Soja“ oder „Europe Soya“ Logo möglich (wenn 100 % der Sojakomponenten Donau Soja oder Europe Soya)
Genauere Informationen finden Sie in den Donau Soja Richtlinien (A 05) bzw. Europe Soya guidelines (R 05).
Weiter zu Landwirtschaftlicher Veredelungsbetrieb (Tierhalter) »