Neue Anforderungen für Landwirte ab der Ernte 2024 unter der EU-Entwaldungsverordnung

Hintergrund

Ab 30.12.2024 muss alles Soja, das in der EU gehandelt wird, sowie relevante Produkte wie Sojaschrot und Sojaöl, der neuen EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation; EUDR) entsprechen. D.h. die Ernte 2024 muss bereits die Anforderungen erfüllen. Ausnahme: Kleinst– und Kleinunternehmen haben bis zum 30.06.2025 Zeit. Soja, das vor Ablauf dieser Übergangszeit auf dem EU Markt verkauft wird, muss die Anforderungen nicht erfüllen. Momentan ist allerdings unklar, ob solche Unternehmen, die an mittlere und große Unternehmen verkaufen, wo es zu Vermischung kommt, nicht trotz Ausnahmeregelung dennoch alle Daten laut EUDR zur Verfügung stellen müssen. 

Für alle Soja-Felder müssen laut EUDR die Geolokalisationsdaten vorhanden sein. Die Geolokalisationsdaten müssen als Teil der Sorgfaltserklärung (nicht dasselbe wie die Donau Soja Selbstverpflichtungserklärungen) in ein neues EUDR-Informationssystem hochgeladen werden – ansonsten darf das Soja nicht auf dem EU-Markt verkauft werden. Jede Sorgfaltserklärung erhält eine Referenznummer, die entlang der Lieferkette weitergegeben werden muss.

Was bedeutet das für Landwirte?

EU-Landwirte: Als Erstinverkehrbringer müssen EU-Landwirte die Sorgfaltserklärung ausfüllen oder können z.B. die Lagerstelle bevollmächtigen dies zu tun. In beiden Fällen müssen die Geolokalisationsdaten aller Soja-Felder ab der Ernte 2025 erhoben und weitergegeben werden. (Ausnahme: Fallen Landwirte unter die Definition von mittleren oder großen Unternehmen, dann muss das Soja ab dem 30.12.2024 den Anforderungen entsprechen. Definition von KMUs hier: EUDR Info+Prozess – Donau Soja

Nicht-EU-Landwirte: Wenn Soja oder relevante Produkte wie Sojaschrot oder -öl in der EU verkauft werden sollen, müssen die Geolokalisationsdaten der Felder erhoben und weitergegeben werden, sodass der Erstinverkehrbringer in der EU alle Informationen für die Sorgfaltserklärung hat. Für Importe mittlerer und großer Unternehmen ab 30.12.2024 müssen die Geo-Daten für die Ernste 2024 vorhanden sein).

Informationen für EUDR-Sorgfaltserklärung

Neben den Geo-Daten aller Felder müssen folgende Informationen geteilt werden:

    • Produkt und Menge: z.B. 1.000 kg Sojabohnen
    • Harmonisierter-System Code1 für Soja (HS Code; in Annex I der EUDR; siehe unten): 1201
    • Anbauland: z.B. Österreich

Landwirte können all ihre Felder angeben, unabhängig davon, ob im ersten Jahr darauf Soja angebaut wurde oder nicht (sog. „Declaration in Excess“). In den folgenden Jahren können dann die entsprechenden Felder ausgewählt werden und müssen nicht mehr in das EUDR-Informationssystem eingegeben werden.

Annex 1 EUDR listet relevante Soja-Produkte und HS Codes folgend auf:

    • 1201 Sojabohnen, auch geschrotet 
    • 1208 10 Mehl von Sojabohnen 
    • 1507 Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 
    • 2304 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in  Form von Pellets

Donau Soja Selbstverpflichtungserklärungen (SVE) und Geolokalisationsdaten

Für Landwirte gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die Geolokalisationsdaten weitergereicht werden können.

Ab spätestens Ernte 2025: EU-Landwirte können auf einem der folgenden Wege die Geolokalisationsdaten weiterleiten:

    1. Hochladen in das Donau Soja IT System: In der Donau Soja Datenbank werden die Geolokalisations- und Polygondaten direkt markiert und gespeichert, wie bei Google Earth. Informationen inkl. Erklärvideos folgen in Kürze.
    2. Zugestellt an den Donau Soja zertifizierten Ersterfasser: Der Donau Soja zertifizierte Ersterfasser wird bevollmächtigt, die Sorgfaltserklärung auszufüllen und die Geolokalisationsdaten werden an diesen weitergegeben.
    3. Referenznummer der EUDR-Sorgfaltserklärung: Die Geolokalisationsdaten werden vom Landwirt direkt als Teil der Sorgfaltserklärung in das EUDR-Informationssystem eingegeben und die Referenznummer in der Donau Soja/Europe Soya Landwirte Selbstverpflichtungserklärung angeben.

Nicht-EU-Landwirte können auf einem der folgenden Wege dieGeolokalisationsdaten weiterleiten:

    1. Hochladen in das Donau Soja IT System: In der Donau Soja Datenbank werden die Geo- und Polygondaten direkt markiert und gespeichert, wie bei Google Earth. Informationen inkl. Erklärvideos folgen in Kürze.
    2. Zugestellt an den Donau Soja zertifizierten Ersterfasser: Der Donau Soja zertifizierte Ersterfasser wird bevollmächtigt, die Sorgfaltserklärung auszufüllen und die Geolokalisationsdaten werden an diesen weitergegeben.
    3. In RS-3-Ländern (Ukraine, Moldawien): die Geokoordinaten werden direkt von der Kontrollstelle an Donau Soja übermittelt.

Information über Geolokalisierungsdaten der Anbauflächen

Für die Ernte 2024 müssen die Geolokalisationsdaten aller Soja-Anbauflächen bestimmt werden. (Ausnahme: EU-Landwirte, die unter die Definition von Kleinst- und Kleinunternehmen fallen). Eine Geokoordinate besteht aus jeweils einem Breitengrad- und Längengradwert mit jeweils sechs Dezimalstellen (Siehe Abbildung 1 nächste Seite).

    • Felder < 4 ha: Ein Geolokalisationsdatenpunkt innerhalb des Feldes genügt.
    • Felder > 4ha: Geolokalisationsdaten müssen als Polygone erhoben werden = eine Geokoordinate je „Ecke“ des Feldes damit die Grenzen des Feldes nachvollziehbar sind (Siehe Abbildung 2).

Die Geolokalisationsdaten lassen sich mittels Mobiltelefon herausfinden, wenn man ohnehin auf dem Feld ist, oder via Computer.

Bestimmung der Geolokalisationsdaten vor Ort mittels Smartphone

Bei Smartphones mit Google Maps oder ähnlichen Applikationen lassen sich die Geolokalisationsdaten folgendermaßen herausfinden:

Beim einfachen Klicken auf den entsprechenden Standort wird eine Markierung gesetzt (rote Standort-Markierung in Abbildung 1) und Informationen zu dem Standort inkl. der Geolokalisationsdaten angezeigt (gelbmarkierter Text in Abbildung 1).

Weitere Informationen zur allgemeinen Nutzung von GPS:

Abbildung 1: Bildschirmfoto von Google Maps zur Demonstration von Geo-Daten

Bestimmung der Geolokalisationsdaten am PC

Wie beim Smartphone lassen sich auf Google Maps durch einmaliges Klicken auf die Fläche die Geolokalisationsdaten herausfinden.

Bei Google Earth können die Grenzen des Feldes markiert und als Polygon gespeichert werden (siehe Abb. 2 und 3 unten):

    1. Auf blaumarkierte „Kette“ am oberen Bildrand klicken („Pfad oder Polygon hinzufügen“).
    2. Auf die jeweiligen Ecken des Feldes klicken und zu Polygon verbinden.
    3. Auf „In Projekt speichern“ klicken und als KML-Datei speichern.

Abbildung 2: Bildschirmfoto von Google Earth zur Demonstration der Polygon-Daten

Abbildung 3: Bildschirmfoto von Google Earth zur Demonstration des Exports der Polygon-Daten als KML-Datei


Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter sustainability@donausoja.org.


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